Unsere Kompetenzen
Als zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei beraten
und vertreten wir Privatpersonen, Geschäftsführer und
Gesellschafter von Unternehmen im In- und Ausland auf allen Zivilrechtsgebieten insbesondere in den Bereichen:
Vertragsrecht
Rechtsprüfung von bestehenden Verträgen sowie Gestaltung neuer Verträge
Arbeitsrecht
Vorbereitung betrieblicher und unternehmerischer Entscheidungen durch rechtzeitige sachkundige Prüfung der rechtlichen
Auswirkungen im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich bei Vertretung von Arbeitgebern. Beratung und Vertretung von
Arbeitnehmern
in allen arbeitsrechtlichen Fragen von der Begründung über den Bestand des Arbeits-
verhältnisses bis hin zu
dessen Kündigung.
Gesellschaftsrecht
Abklärung der Eingehung und der Beendigung von Gesellschaftsverhältnissen, Vermeidung und Bewältigung von
Gesellschafterdiskussionen und Streitigkeiten
im Rahmen der verschiedenen Gesellschaftsformen, Beratung und Vertretung
von Geschäftsführern bei Vermeidung von Haftungsgefahren
Familien- und Erbrecht
Gestaltung von Eheverträgen, alle Formen erbrechtlicher Verfügungen insbesondere maßgeschneiderte Testamente von
Einzelpersonen und Eheleuten, Erbverträge
und Unternehmertestamente zur Gestaltung der Betriebsnachfolge, die Beratung
und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung sowie bei Auseinandersetzung
von Erben und Erbengemeinschaften
Die anwaltliche Vertretung umfasst den vor- und außergerichtlichen Bereich ebenso wie die Vertretung in gerichtlichen Klage- und Rechtsmittelverfahren.
Wir verfügen über langjährige gerichtliche und außergerichtliche Erfahrungen. Ein Höchstmaß an Vertrauenskompetenz und Sensibilität in der Mandatsführung ist uns selbstverständlich.